3. Die Gesuchstellerin und die Gesuchsgegnerin unterzeichneten am 19./21. September 2022 einen befristeten Mietvertrag betreffend eine Gewerbefläche von ca. 265 m2 im 3. Obergeschoss der Liegenschaft […] (AG). Als Beginn des Mietverhältnisses wurde der 1. Oktober 2022, als Mietende der 30. September 2027 vereinbart. Der Anfangsmietzins betrug monatlich Fr. 7'254.10 brutto (Gesuch Rz. 14 f.; GB 1). 4. 4.1. Infolge Zahlungsverzugs stellte die Gesuchstellerin der Gesuchsgegnerin am 13. November 2023 eine Mahnung mit Kündigungsandrohung zu und setzte ihr eine 30-tägige Zahlungsfrist zur Begleichung der ausstehenden Mietzinsforderungen (Gesuch Rz. 16 ff.; GB 2-7c.).