Begünstigte, an die eine periodische Leistung (wie eine Rente) auszurichten wäre, existierten nicht. Die Altersvorsorge sei bereits vor 30 Jahren durch einen Versicherungsvertrag gelöst worden (Antwort Vorbemerkung b). - 14 - Eine Nutzung der Liegenschaft der Stiftung für private Zwecke durch E._____ liege nicht vor. Dieser führe seine Anwaltskanzlei vielmehr in W._____ (Antwort zu Ziff. 15/16).