b und c im Zusammenhang mit der Festlegung des Streitwerts eher von untergeordneter Natur sind, bezieht sich Rechtsbegehren Ziff. 1 lit. a auf die Branchenkenntnis und die Industrieerfahrung der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates, dies im Hinblick auf anstehende substanzielle Investitionen, namentlich für einen diskutierten Neubau des Betriebs in U._____ aufgrund des schlechten Zustands der aktuellen Betriebsstätte in Q._____ (Gesuch Rz. 21). In diesem Zusammenhang hat die Frage nach der Qualifikation des Verwaltungsrates für die Wahrnehmung seiner Aufgaben – namentlich der unübertragbaren Oberleitung der Gesellschaft (Art. 716a Abs. 1 Ziff.