3. Streitwert Die Gesuchsteller beziffern den Streitwert auf mindestens Fr. 30'000.00 (Gesuch Rz. 4). Die Gesuchsgegnerin entgegnet, der Streitwert könne keine Fr. 5'000.00 betragen, weil keinerlei quantifizierbare geldwerte Interessen der Gesuchsteller betroffen seien (Antwort Ziff. 2; vgl. auch Bemerkungen zu 5).