__ seien allerdings nie ins Handelsregister eingetragen worden (Gesuch Rz. 48). Diese Darstellung wird von der Gesuchsgegnerin nicht bestritten und ergibt sich aus den Akten (GB 1 und 7). Die Gesuchsgegnerin ergänzt hierzu, G._____ und F._____ seien nicht ins Handelsregister eingetragen worden, weil sie das Amt gar nie angetreten hätten. Der Verwaltungsrat kenne die Motive der beiden nicht und habe auch keine Pflicht, diese abzuklären (Antwort S. 18 f.).