Gesellschaft gefährdet werden (Art. 697 Abs. 4 OR). Die Gesuchsgegnerin stellt technische Formteile, insbesondere aus dem speziellen Polystyrol- Hart- und Polyethylenweichschaumstoff her und beliefert damit namentlich Industrieunternehmen aus den Bereichen Automobilbau, Nahrungsmittel und Pharma (vgl. GB 1). In diesem Zusammenhang kann es für die Aktionäre zur Beurteilung der Lage der Gesellschaft erheblich sein zu wissen, ob der Verwaltungsrat bzw. gewisse seiner Mitglieder über einschlägige Industrieerfahrung und Branchenkenntnis verfügen. Grundsätzlich haben die Gesuchsteller an der verlangten Auskunft ein schützenswertes Interesse; auf das Begehren ist einzutreten.