2.2. Gesuchsbegehren Ziff. 1 lit. a Mit Gesuchsbegehren Ziff. 1 lit. a verlangen die Gesuchsteller vom Verwaltungsrat der Gesuchsgegnerin Auskunft darüber, ob er in seiner aktuellen Zusammensetzung über ausreichend einschlägige Industrieerfahrung und Branchenkenntnis verfüge bzw. ob er beabsichtige, sich durch Personen mit einschlägiger Industrieerfahrung und Branchenkenntnis zu verstärken.