1.1. Zuständigkeit 1.1.1. Örtliche Zuständigkeit Für Klagen bzw. Gesuche gegen eine juristische Person sind die Gerichte an deren Sitz örtlich zuständig (Art. 10 Abs. 1 ZPO). Die Gesuchsgegnerin hat Sitz in Q._____. Damit sind die Gerichte des Kantons Aargau örtlich zuständig.