1. Prozessvoraussetzungen Das Gericht prüft die Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen (Art. 60 ZPO). Dazu zählen unter anderem die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts und ein schutzwürdiges Interesse der gesuchstellenden Partei (Art. 59 Abs. 2 lit. a und b ZPO).