" 1. Das Gesuch sei abzuweisen, soweit darauf überhaupt einzutreten ist. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. 8.1 % MWSt) zulasten der Gesuchsteller ("Kläger")." 18. Mit Eingabe vom 22. April 2024 replizierten die Gesuchsteller unaufgefordert.