" 1. Es sei die Beklagte im Sinne von Art. 697b OR zu verpflichten, den Klägern schriftlich Auskunft zu folgenden Fragen zu erteilen: a. Verfügt der Verwaltungsrat der Beklagten in seiner aktuellen Zusammensetzung über ausreichend einschlägige Industrieerfahrung und Branchenkenntnis bzw. beabsichtigt der Verwaltungsrat, sich durch Personen mit einschlägiger Industrieerfahrung und Branchenkenntnis zu verstärken? b. Warum sind G._____ und F.___