11. Mit Anwaltsschreiben vom 15. Dezember 2023 beanstandeten die Gesuchsteller, die Fragen 3.11. bis 3.14. seien an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 3. November 2023 unbeantwortet geblieben, und forderten den Verwaltungsrat der Gesuchsgegnerin auf, die Verweigerung der Auskunft umgehend schriftlich zu begründen (Gesuch Rz. 29; GB 16). 12. Am 18. Dezember 2023 wurde den Gesuchstellern das Protokoll der Generalversammlung vom 3. November 2023 zugestellt (Gesuch Rz. 30; GB 17).