Im Weiteren ging der Verwaltungsrat der Gesuchsgegnerin anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung auf die Fragen der Gesuchsteller vom 27. Oktober 2027 ein, die Gesuchsteller zeigten sich mit den gegebenen Antworten aber nur teilweise zufrieden. Betreffend die Fragen 3.11 und 3.12 (sowie sinngemäss auch für die Frage 3.13) stellte E._____, Mitglied des Verwaltungsrates der Gesuchsgegnerin, in Aussicht, die Gründe für die Verweigerung von (weiteren) Auskünften i.S.v. Art. 697 Abs. 4 OR schriftlich zu begründen. Die Gesuchstellerin 2 verlangte eine entsprechende schriftliche Begründung überdies auch für die Frage 3.14 (Gesuch Rz. 27; GB 15).