9. Mit Anwaltsschreiben vom 27. Oktober 2023 wandten sich die Gesuchsteller erneut an die Gesuchsgegnerin. Sie hielten fest, ihr Auskunftsgesuch vom 9. August 2023 sei bisher nur partiell beantwortet worden und unterbreiteten der Gesuchsgegnerin einen ausführlichen Fragenkatalog, und ersuchten um Beantwortung der Fragen anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung. Unter anderem stellten sie die nachfolgenden Fragen (Gesuch Rz. 26; GB 14): -4-