6. Am 9. August 2023 wandten sich die Gesuchsteller durch ihre Rechtsvertreter an den Verwaltungsrat der Gesuchsgegnerin. Sie brachten verschiedene Bedenken vor und stellten unter anderem die Frage, weshalb G._____ und F._____ trotz ihrer Wahl am 16. Juli 2023 noch nicht ins Handelsregister eingetragen worden seien (Gesuch Rz. 20 ff.; GB 11). Als die Gesuchsgegnerin nichts von sich hören liess, hakten die Gesuchsteller mit Anwaltsschreiben vom 6. September 2023 nach (Gesuch Rz. 23; GB 12). 7. Am 18. September 2023 antwortete die Gesuchsgegnerin und erklärte nebst anderem, aufgrund von Rücktritten sei keine Eintragung im Handelsregister erfolgt (Gesuch Rz. 24; GB 13).