Nachdem der Geschäftsführer der Gesuchsgegnerin, F._____, verstorben ist (GB 4), verfügt die Gesuchsgegnerin über keine geschäftsführenden Gesellschafter und damit über keine vertretungsberechtigte Person mehr. Es besteht ein Mangel in der Organisation der Gesellschaft im Sinne von Art. 819 i.V.m. Art. 731b Abs. 1 OR.5