3 SCHÖNBÄCHLER (Fn. 1), S. 185 ff. m.w.N. -4- 3.2. Die Gesuchsteller sind als einzige Erben des verstorbenen F._____ Gesellschafter der Gesuchsgegnerin geworden (Art. 7 Abs. 1 der Statuten der Gesuchsgegnerin [GB 9]; Art. 788 Abs. 1 OR). Ihnen stehen die Stammanteile an der Gesuchsgegnerin ungeteilt zu (Art. 792 OR). Als Erben des einzigen Gesellschafters der Gesuchsgegnerin sind die Gesuchsteller zusammen zu vorliegendem Gesuch aktivlegitimiert (GB 4).