Die Gesuchstellerin wurde demnach auch ohne Funktion zu der Verwaltungsratssitzung eingeladen und kann an dieser teilnehmen. Es ist nicht ersichtlich, welchen Nachteil sie erleiden sollte, wenn sie an dieser Besprechung nur ohne Funktion und nicht als Verwaltungsratsmitglied teilnehmen kann. Vor ihrer Löschung im Handelsregister verfügte die Gesuchsgegnerin über zwei Verwaltungsräte: Die Gesuchstellerin einerseits und C._____ als Präsident andererseits (GB 1).