Es gebe diverse Kritikpunkte, welche die Gesuchstellerin im Rahmen der Verbuchung der umfassenden und kostspieligen Renovation des Firmensitzes, welcher gleichzeitig auch der Wohnsitz von C._____ sei, vorzubringen habe. Es stellten sich auch schwierige buchhalterische Abgrenzungsfragen, welche – nicht oder falsch durchgeführt – der Beklagten einen finanziellen Schaden zufügen würden. Es sei daher wichtig, dass die Gesuchstellerin Anträge zu Protokoll geben könne, um sich haftpflichtrechtlich zu entlasten (Gesuch Rz. 69).