Sodann stünden die Gesuchstellerin und C._____ auch eherechtlich in einer Rechtsbeziehung. Im Rahmen der anstehenden güterrechtlichen Auseinandersetzung befinde sich die Gesuchsgegnerin mit ihrem gesamten Vermögen im eherechtlichen Vermögen. Somit hätten Beschlüsse des Verwaltungsrates unmittelbare Konsequenzen auch auf das eheliche Vermögen, an welchem die Klägerin partizipiere (Gesuch Rz.