Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, am 11. Januar 2024 habe eine Generalversammlung stattgefunden, anlässlich welcher die Gesuchstellerin als Verwaltungsrätin abgewählt worden sei. Die Gesuchstellerin habe keine Ahnung gehabt, dass eine Generalversammlung mit dem Traktandum ihrer Abwahl anberaumt gewesen sei. Sie habe erst nachträglich durch Zufall gegen Ende Januar 2024 hiervon Kenntnis genommen.