3. Die Anträge Ziff. 1 und 2 hievor seien superprovisorisch sofort richterlich anzuordnen und das Handelsregisteramt des Kantons Aargau -3- entsprechend gemäss Antrag Ziff. 1 hievor richterlich superprovisorisch sofort anzuweisen, die Klägerin (A._____, von S._____, in T._____) als Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelzeichnungsrecht, im Handelsregister einzutragen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu Lasten der Beklagten."