4. Mit Verfügung vom 12. März 2024 bestätigte der Vizepräsident des Handelsgerichts den Parteien den Eingang des Gesuchs, wies das Gesuch um Erlass einer superprovisorischen Einstellung des Betreibungsverfahrens Nr. 123 des B._____ R._____ (Zahlungsbefehl vom 22. November 2023) ab, setzte der Gesuchsgegnerin eine Frist von 7 Tagen für die Erstattung einer schriftlichen Gesuchsantwort und setzte der Gesuchstellerin eine Frist bis zum 20. März 2024 zur Bezahlung des Gerichtskostenvorschusses in der Höhe von Fr. 5'000.00. -3- 5. Mit Gesuchsantwort vom 18. März 2024 stellte die Gesuchsgegnerin folgende Rechtsbegehren: