" 1. Es sei festzustellen, dass die in Betreibung gesetzte Forderung der Beklagten gegenüber der Klägerin in Höhe von CHF 123'898.25 nebst Zins zu 5% seit dem 11.10.2023, Betreibung Nr. aaa des B._____ R._____ (Zahlungsbefehl vom 22.11.2023) nicht besteht. 2. Es sei die Betreibung-Nr. 123 des B._____ R._____ (Zahlungsbefehl vom 22.11.2023) gegen die Klägerin aufzuheben und im Betreibungsregister zu löschen.