Vorliegend beträgt der Streitwert lediglich Fr. 25'629.40, womit die Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht nicht offen steht. Folglich handelt es sich um keine handelsrechtliche Streitigkeit, weshalb das Handelsgericht weder in der Hauptsache noch für das Massnahmeverfahren zuständig ist. Demzufolge ist auf das Gesuch nicht einzutreten.