2.19. Am 11. März 2024 wurde ein Rechtshilfeersuchen an das Kantonsgericht Zug gestellt und dieses darum ersucht, die Zuger Polizei mit dem zwangsweisen Vollzug der von H._____ verweigerten Herausgabe der Originalverfahrensakten zu beauftragen. 2.20. Mit Entscheid RH 2024 4 vom 12. März 2024 beauftragte das Kantonsgericht Zug die Zuger Polizei, die Originalverfahrensakten des Verfahrens - 13 - HSU.2023.8 zu beschlagnahmen. In der Folge konnte die Zuger Polizei die Originalverfahrensakten am 14. März 2024 erhältlich machen und dem Handelsgericht des Kantons Aargau übermitteln.