2. Allenfalls von H._____ bereits geleistete Arbeiten werden nicht entschädigt. 3. H._____ wird eine letzte Frist bis zum 1. März 2024 zur Retournierung der Verfahrensakten HSU.2023.8 angesetzt. 4. H._____ wird verurteilt, eine Ordnungsbusse in Höhe von Fr. 500.00 in die Obergerichtskasse zu bezahlen. 5. H._____ werden unnötige Gerichtskosten in Höhe von Fr. 500.00 auferlegt. 6. Den Parteien wird Frist bis zum 8. März 2024 angesetzt, um dem Handelsgericht Personen vorzuschlagen, die als Sachverständige im vorliegenden Verfahren in Frage kommen.