9. Waren die Kosten von CHF 141'658.65 zur Verlegung der M._____- Schicht fachlich nachvollziehbar und angemessen? 2.2. Mit Verfügung vom 27. März 2023 setzte der (damalige) Präsident des Handelsgerichts der Gesuchstellerin Frist bis zum 7. April 2023, um einen Gerichtskostenvorschuss in Höhe von Fr. 6'000.00 in die Obergerichtskasse einzubezahlen. Die Gesuchstellerin leistete den Vorschuss am 3. April 2023. 2.3. Mit Gesuchsantwort vom 25. April 2023 beantragte die Gesuchsgegnerin: " 1. Das Gesuch vom 24. März 2023 sei abzuweisen.