Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend vorsorgliche Beweisführung Dachsanierung -2- Der Vizepräsident entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Gesuchstellerin ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechtes mit allgemeinen Zwecken und eigener Rechtspersönlichkeit. Sie umfasst das durch ihre Gemeindegrenzen bestimmte Gebiet mit allen Personen, die darin wohnen oder sich aufhalten (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden [Gemeindegesetz; GG; SAR 171.100; Gesuch Rz. 7]).