1. In teilweiser Gutheissung des Gesuchs vom 14. März 2023 wird die mit Verfügung vom 17. März 2023 zugunsten der Gesuchstellerin auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin, GB R. Nr. […] (E-GRID: […]), superprovisorisch angeordnete Vormerkung der Pfandsumme im Umfang von Fr. 105'482.20 zuzüglich Zins zu 5 % auf Fr. 105'482.20 seit 18. Februar 2023 vorsorglich bestätigt. 2. Das Grundbuchamt R. wird angewiesen, die Vormerkung im Umfang gemäss Dispositiv-Ziff. 1 aufrecht zu erhalten. 3. 3.1. Die Gesuchstellerin hat bis zum 17. August 2023 beim zuständigen Gericht im ordentlichen Verfahren Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts anzuheben.