5. Ergebnis Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für eine Pfandsumme von Fr. 105'482.20 zuzüglich Zins zu 5 % ab 18. Februar 2023 erfüllt sind und die mit Verfügung vom 17. März 2023 superprovisorisch angeordnete Vormerkung der vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts im entsprechenden Umfang zu bestätigen ist.