ZGB).8 Löst der Unternehmer den Werkvertrag auf und kommt es deswegen zu einem Arbeitsabbruch, beginnt die Frist mit der Abgabe der Rücktrittserklärung zu laufen. Lässt das Verhalten des Unternehmers auf eine Vertragsbeendigung schliessen, indem er beispielsweise die Arbeit niederlegt, beginnt der Fristlauf bereits mit der Arbeitseinstellung.9 Die Eintragungsfrist berechnet sich nach Art. 7 ZGB i.V.m. Art. 77 Abs. 1 Ziff. 3 i.V.m. Abs. 2 OR.