Zahlungsrückstands weiter ausgeführt (Gesuch Rz. 11) und die Gesuchsgegnerin mit Schreiben vom 6. Februar 2023 förmlich abgemahnt sowie in Verzug gesetzt (Gesuch Rz. 12). Schliesslich sei die Gesuchstellerin mit Schreiben vom 20. Februar 2023 vom Vertrag zurückgetreten (Gesuch Rz. 12). Gemäss den Schlussrechnungen vom 2. Februar 2023 belaufe sich die ausstehende Vergütungsforderung auf Fr. 105'482.20 (Gesuch Rz. 13).