2. Das Grundbuchamt R. wird angewiesen, die Vormerkung ge-mäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen. 3. Die Gesuchstellerin hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 28. März 2023 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 3'050.00 zu leisten. -3- 4. Der Gesuchstellerin wird Frist bis zum 28. März 2023 zur Einreichung einer verbesserten Vollmacht angesetzt, aus welcher die Person des Unterzeichnenden hervorgeht, sei es durch zusätzliche Bezeichnung in Blockschrift oder durch handschriftlich eindeutig lesbare Unterschrift.