" 1. Das Grundbuchamt R. sei sofort anzuweisen, zu Lasten des Grundstücks der Gesuchgegnerin in der Gemeinde R., Grundbuch R. Nr. […], zugunsten der gesuchstellenden Partei ein Bauhandwerkerpfandrecht für die Pfandsumme von CHF 105'482.20 zuzügl. Zins zu 5% seit dem 17. Februar 2023 vorläufig als Vormerkung einzutragen. 2. Die Anweisung sei superprovisorisch (sofort nach Eingang des Gesuchs ohne Anhörung der Gegenpartei) zu verfügen und dem Grundbuchamt unverzüglich zur vorläufigen Eintragung im Grundbuch mitzuteilen.