4.2. Die Gesuchsgegnerinnen haben der Gesuchstellerin in solidarischer Haftung deren Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 2'728.00 (inkl. Auslagen) zu ersetzen. - 17 - 4.3. Eine abweichende Verlegung der Prozesskosten mittels separater Verfügung oder im ordentlichen Verfahren bleibt vorbehalten, falls dieses vor dem Handelsgericht stattfindet. Zustellung an: − die Gesuchstellerin (Vertreter; zweifach) − die Gesuchsgegnerinnen (Vertreter; zweifach) − die gesuchsgegnerische Nebenintervenientin (Vertreter; zweifach) Zustellung an: − das Grundbuchamt Q._____ (nach Ablauf der Rechtsmittelfrist)