Der Präsident erkennt: 1. In Gutheissung des Gesuchs vom 21. Dezember 2023 wird die mit Verfügung vom 22. Dezember 2023 zugunsten der Gesuchstellerin auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerinnen, GB R._____ Nr. G, superprovisorisch für eine Pfandsumme von für eine Pfandsumme von Fr. 94'947.36 zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 15. November 2023 angeordnete Vormerkung vorsorglich bestätigt. 2. Das Grundbuchamt Q._____ wird angewiesen, die Vormerkung gemäss Dispositiv-Ziff. 1 aufrechtzuerhalten. 3. 3.1. Die Gesuchstellerin hat bis zum 23. Mai 2024 beim zuständigen Gericht im ordentlichen Verfahren Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts anzuheben.