Sollte dies nicht geschehen, bleibt das kantonale Urteil rechtskräftig.34 Dies hat vorliegend zur Folge, dass die Gesuchstellerin innert 9 Monaten nach Ausfällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils betreffend die definitive Leistung der Sicherheit eine Klage gegen die Bestellerin einzuleiten hätte, obwohl ein allfälliges bundesgerichtliches Verfahren noch hängig ist.