Die eingereichte provisorische Zahlungsgarantie sieht vor, dass sie neun Monate nach Eintritt der Rechtskraft des Sicherungsurteils erlösche, sofern die Gesuchstellerin innert dieser Frist keine Klage aus dem Grundgeschäft gegen die gesuchsgegnerische Nebenintervenientin eingereicht habe. Dabei kommt Beschwerden an das Bundesgericht gegen Leistungsurteile von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu, weshalb das kantonale letztinstanzliche Urteil mit seiner Ausfällung in Rechtskraft erwächst und vollstreckbar ist.