Dabei handelt es sich um eine Rechtsfrage.29 Das Gericht prüft die Sicherheit jedoch nur insofern, als die Unternehmerin substantiiert Einwendungen erhebt.30 5.3. Würdigung Die provisorisch geleistete Zahlungsgarantie deckt betragsmässig sowohl den geltend gemachten Pfandbetrag als auch die Zinsforderung vollumfänglich ab. Deren quantitative Gleichwertigkeit mit dem Bauhandwerkerpfandrecht wird von der Gesuchstellerin denn auch zu Recht nicht bestritten.