Allerdings halte die UBS Switzerland AG unter Ziff. 3 fest, dass die Garantie automatisch und vollumfänglich neun Monate nach Eintritt der Rechtskraft des Sicherungsurteils erlösche, sofern die Gesuchstellerin innert dieser Frist keine Klage aus dem Grundgeschäft gegen die gesuchsgegnerische Nebenintervenientin F._____ AG eingereicht habe. Weil das Gesetz beim Bauhandwerkerpfandrecht keine solche Verpflichtung zur Klage innert bestimmter Frist vorsehe, erachte die Gesuchstellerin die angebotene Sicherheit als nicht ausreichend i.S.v.