4.3. Eintragungsfrist Die Vormerkung der vorläufigen Eintragung wurde am 22. Dezember 2023 im Tagebuch vorgenommen (Tagebuch-Nr. D). Nach den unbestrittenen Behauptungen der Gesuchstellerin hat sie zwischen dem 28. und dem 31. August 2023 mit den Materialien Zement und Sand, die sie auf die Baustelle bestellt hatte, sowie mit Wasser ein Betongemisch hergestellt und dieses in den bereits erstellten Häusern eingebracht (Gesuch Rz. 24). Damit ist auch glaubhaft, dass die viermonatige Eintragungsfrist (Art.