5. Ergebnis Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für eine Pfandsumme von Fr. 32'870.25 zuzüglich Zins zu 5 % ab 22. Dezember 2023 erfüllt sind und das Grundbuchamt Zofingen entsprechend anzuweisen ist, diese Eintragung vorzunehmen.