" 1. Das Gesuch sei infolge Nichterfüllung der Voraussetzungen abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Gesuchstellerin. 3. Der Gesuchstellerin sei eine nicht erstreckbare Frist nach gerichtlichem Ermessen zur Einreichung der Klage im ordentlichen Verfahren anzusetzen." -4- Der Vizepräsident zieht in Erwägung: