4. Die Gesuchsgegnerin hat der Gesuchstellerin deren Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 1'224.95 (inkl. Auslagen) zu ersetzen. 21 Vgl. Merkblatt zur Frage der Berücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Bemessung der Parteientschädigung der Gerichte des Kantons Aargau vom 11. Januar 2016: (letztmals besucht am 8. Februar 2024). - 12 - Zustellung an: − […] 1.