1. In Gutheissung des Gesuchs vom 13. Dezember 2023 wird die Gesuchsgegnerin unter Androhung der Zwangsvollstreckung im Unterlassungsfalle verpflichtet, die beiden von ihr gemieteten Gewerbeobjekte im Erdgeschoss, das von ihr gemietete Gewerbeobjekt im Obergeschoss B und die sieben Parkplätze Nr. M auf dem Grundstück L, R._____ (S-Strasse J und K, R._____) bis spätestens Montag, 19. Februar 2024, ordnungsgemäss geräumt und gereinigt zu verlassen und der Gesuchstellerin zu übergeben.