Die Zustellung der Kündigung erfolgte am 30. August 2023 (GB 7). Damit wurde die Kündigung am selben Tag wirksam. Die 30-tägige Kündigungsfrist auf das Ende eines Monats nach Art. 257d Abs. 2 OR wurde entsprechend ohne Weiteres gewahrt. Schliesslich erfüllt die auf dem amtlichen Formular erklärte Kündigung auch die Formvorschrift nach Art. 266l OR.