Nach Ablauf der unbenutzt verstrichenen Zahlungsfrist sei das Mietverhältnis am 29. August 2023 mit amtlichem Formular form-, frist-, und termingerecht auf den 30. September 2023 gekündigt worden (Gesuch Rz. 20, 25, 27, 28; GB 6). Die Kündigung sei der Gesuchsgegnerin am 30. August 2023 am Sitz der Gesellschaft zugestellt worden (Gesuch Rz. 21, 29; GB 7). Bis zum Zeitpunkt der Gesuchstellung sei weder bei der Gesuchstellerin noch bei deren Verwaltung eine Zahlung seitens der Gesuchsgegnerin eingegangen (Gesuch Rz. 27).