Nach der eingeschränkten Empfangstheorie werde fingiert, dass der Brief am letzten Tag der von der Post gesetzten siebentätigen Frist in Empfang genommen worden sei. Demnach gelte das Mahnschreiben mit Kündigungsandrohung vom 13. Juli 2023 spätestens am 24. Juli 2023 als zugestellt. Die 30-tägige Zahlungsfrist habe damit am 25. Juli 2023 zu laufen begonnen und habe am 23. August 2023 geendet (Gesuch Rz. 18, 26; GB 4, 5).