4.2. Mit eingeschriebener Sendung vom 13. Juli 2023 mahnte die E._____ AG (Verwaltung der Gesuchstellerin; Gesuch Rz. 15) die Gesuchsgegnerin unter Kündigungsandrohung. Der Gesuchsgegnerin wurde gleichzeitig eine Frist von 30 Tagen angesetzt, um den gemahnten Betrag zu begleichen. Das Schreiben wurde an die ehemalige Domiziladresse der Gesuchsgegnerin gesendet (GB 4). -3- 4.3. Das Schreiben konnte nicht zugestellt werden und wurde an die Verwaltung der Gesuchstellerin retourniert (GB 5).